1. Welche Versicherungen sind absetzbar?
Man unterteilt Versicherungen in drei Kategorien:
A. Altersvorsorge (Anlage Vorsorgeaufwand)
Diese Beiträge dienen der Basisabsicherung im Alter.
- Gesetzliche Rentenversicherung: Für 2025 können Sie 100 % Ihrer Beiträge absetzen.
- Rürup-Rente (Basisrente): Ebenfalls zu 100 % absetzbar.
- Höchstbetrag 2025: Bis zu 29.344 € (Ledige) bzw. 58.688 € (Verheiratete).
B. Sonstige Vorsorgeaufwendungen (Anlage Vorsorgeaufwand)
Hierzu zählen Versicherungen, die Ihr Lebensrisiko absichern (Krankheit, Unfall, Haftung).
- Kranken- & Pflegeversicherung: Die Basisabsicherung ist voll absetzbar.
- Haftpflichtversicherung: (Privat-, Tierhalter- und Kfz-Haftpflicht – nicht Kasko!).
- Unfallversicherung: (Privater Anteil).
- Berufsunfähigkeitsversicherung (BU).
- Risikolebensversicherung.
- Höchstbetrag: Meist gedeckelt auf 1.900 € (Angestellte/Beamte) oder 2.800 € (Selbstständige).
Wichtig: Da die Krankenversicherung oft schon über 1.900 € liegt, wirken sich Haftpflicht oder Unfallversicherung bei Angestellten oft steuerlich nicht mehr zusätzlich aus.
C. Berufsbedingte Versicherungen (Anlage N)
Diese Versicherungen sichern berufliche Risiken ab und gelten als Werbungskosten. Der Vorteil: Es gibt keinen Höchstbetrag.
- Berufshaftpflicht.
- Rechtsschutzversicherung (nur der Anteil für Arbeitsrecht).
- Unfallversicherung (beruflicher Anteil, oft pauschal 50 %).
2. Wo trage ich was ein? (Elster / Formulare)
| Versicherungstyp | Anlage | Wo genau? |
| Gesetzliche Rente | Vorsorgeaufwand | Seite 1 (wird oft automatisch übermittelt) |
| Kranken/Pflege | Vorsorgeaufwand | Seite 1 |
| Haftpflicht/Unfall | Vorsorgeaufwand | Seite 2 (Sonstige Vorsorgeaufwendungen) |
| Berufs-Rechtsschutz | Anlage N | Werbungskosten (z.B. Zeile 46/47) |
| Riester-Rente | Anlage AV | Separate Anlage für Riester |
3. Kurzanleitung: So gehen Sie vor
- Belege sammeln: Suchen Sie die Jahresbescheinigungen Ihrer Versicherer für das Jahr 2025 zusammen. Bei der Kfz-Versicherung nur den Haftpflicht-Anteil beachten (steht oft kleingedruckt auf der Rechnung).
- Beruflichen Anteil trennen: Falls Sie eine kombinierte Rechtsschutzversicherung haben, lassen Sie sich vom Versicherer bescheinigen, wie hoch der Anteil für “Arbeitsrecht” ist. Nur diesen tragen Sie in Anlage N ein.
- Werbungskosten prüfen: Wenn Ihre gesamten Werbungskosten (inkl. Versicherungen, Arbeitsmittel, Fahrtkosten) unter der Pauschale von 1.230 € liegen, müssen Sie die beruflichen Versicherungen nicht einzeln auflisten – das Finanzamt zieht die Pauschale automatisch ab.
- Datenübernahme nutzen: Viele Daten (Rente, gesetzliche Krankenversicherung) werden elektronisch an das Finanzamt übermittelt. Prüfen Sie in Ihrem Steuerprogramm oder Elster, ob diese Werte korrekt übernommen wurden.
Was Sie NICHT absetzen können
Reine Sachversicherungen sind Privatvergnügen und steuerlich nicht relevant. Dazu gehören:
- Hausratversicherung (außer Anteil für das Arbeitszimmer).
- Kfz-Kaskoversicherung (Teilkasko/Vollkasko).
- Reiserücktrittsversicherung.
- Fahrraddiebstahlversicherung.

