HomeUncategorizedKapitalertragsteuer optimieren: So nutzen Sie den Freistellungsauftrag und weitere legale Strategien

Kapitalertragsteuer optimieren: So nutzen Sie den Freistellungsauftrag und weitere legale Strategien

1. Der Freistellungsauftrag (Sparer-Pauschbetrag)

Jeder Sparer hat einen gesetzlichen Freibetrag. Nur Erträge, die diesen Betrag überschreiten, müssen versteuert werden.

  • Die Höhe: Seit 2023 liegt der Sparer-Pauschbetrag bei 1.000 € für Singles und 2.000 € für zusammenveranlagte Ehepartner/Lebenspartner.
  • So funktioniert es: Sie stellen Ihrer Bank einen Freistellungsauftrag. Die Bank führt dann bis zu dieser Grenze keine Steuern an das Finanzamt ab.
  • Wichtig: Sie können den Betrag auf verschiedene Banken aufteilen (z. B. 400 € bei Bank A, 600 € bei Bank B), solange die Gesamtsumme nicht überschritten wird.

2. Die Nichtveranlagungsbescheinigung (NV-Bescheinigung)

Wenn Ihr gesamtes zu versteuerndes Einkommen (inklusive der Kapitalerträge) unter dem Grundfreibetrag liegt, können Sie eine NV-Bescheinigung beim Finanzamt beantragen.

  • Grundfreibetrag 2024: Er liegt bei 11.604 € (für 2025 geplant: 12.080 €).
  • Zielgruppe: Besonders lohnenswert für Studierende, Kinder oder Rentner mit geringer Rente, aber hohen Ersparnissen.
  • Effekt: Mit dieser Bescheinigung zahlt die Bank die Kapitalerträge brutto für netto aus, auch wenn diese über den 1.000 € Sparer-Pauschbetrag hinausgehen.

3. Günstigerprüfung (Anlage KAP)

Wenn Ihr persönlicher Einkommensteuersatz unter 25 % liegt, sollten Sie bei der Steuererklärung die “Günstigerprüfung” beantragen.

  • Das Finanzamt prüft dann, ob es für Sie vorteilhafter ist, die Kapitalerträge mit Ihrem niedrigeren persönlichen Steuersatz zu versteuern, statt mit der pauschalen Abgeltungssteuer.
  • Zu viel gezahlte Steuern werden Ihnen dann zurückerstattet.

4. Verluste verrechnen

Banken führen sogenannte Verlustverrechnungstöpfe. Wenn Sie mit einer Aktie Verlust machen, wird dieser gegen Gewinne aus anderen Verkäufen gegengerechnet.

  • Aktienverluste können nur mit Aktiengewinnen verrechnet werden.
  • Sonstige Verluste (z.B. aus ETFs oder Fonds) können mit allen Arten von Kapitalerträgen verrechnet werden.
  • Haben Sie Depots bei verschiedenen Banken, können Sie sich eine Verlustbescheinigung ausstellen lassen, um die Verluste bankübergreifend in der Steuererklärung zu verrechnen.

Strategische Tipps für Anleger

MethodeZielAufwand
Thesaurierende FondsSteuern stunden, da Gewinne direkt reinvestiert werden.Gering
DepotübertragVerluste zu einer anderen Bank “mitnehmen”.Mittel
Kinder-DepotEigenen Grundfreibetrag des Kindes nutzen (Vorsicht bei BAföG/Krankenkasse).Mittel

Hinweis: Dieser Überblick dient der allgemeinen Information und stellt keine Steuerberatung dar. Im Zweifel sollten Sie einen Steuerberater konsultieren.

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