1. Der Freistellungsauftrag (Sparer-Pauschbetrag)
Jeder Sparer hat einen gesetzlichen Freibetrag. Nur Erträge, die diesen Betrag überschreiten, müssen versteuert werden.
- Die Höhe: Seit 2023 liegt der Sparer-Pauschbetrag bei 1.000 € für Singles und 2.000 € für zusammenveranlagte Ehepartner/Lebenspartner.
- So funktioniert es: Sie stellen Ihrer Bank einen Freistellungsauftrag. Die Bank führt dann bis zu dieser Grenze keine Steuern an das Finanzamt ab.
- Wichtig: Sie können den Betrag auf verschiedene Banken aufteilen (z. B. 400 € bei Bank A, 600 € bei Bank B), solange die Gesamtsumme nicht überschritten wird.
2. Die Nichtveranlagungsbescheinigung (NV-Bescheinigung)
Wenn Ihr gesamtes zu versteuerndes Einkommen (inklusive der Kapitalerträge) unter dem Grundfreibetrag liegt, können Sie eine NV-Bescheinigung beim Finanzamt beantragen.
- Grundfreibetrag 2024: Er liegt bei 11.604 € (für 2025 geplant: 12.080 €).
- Zielgruppe: Besonders lohnenswert für Studierende, Kinder oder Rentner mit geringer Rente, aber hohen Ersparnissen.
- Effekt: Mit dieser Bescheinigung zahlt die Bank die Kapitalerträge brutto für netto aus, auch wenn diese über den 1.000 € Sparer-Pauschbetrag hinausgehen.
3. Günstigerprüfung (Anlage KAP)
Wenn Ihr persönlicher Einkommensteuersatz unter 25 % liegt, sollten Sie bei der Steuererklärung die “Günstigerprüfung” beantragen.
- Das Finanzamt prüft dann, ob es für Sie vorteilhafter ist, die Kapitalerträge mit Ihrem niedrigeren persönlichen Steuersatz zu versteuern, statt mit der pauschalen Abgeltungssteuer.
- Zu viel gezahlte Steuern werden Ihnen dann zurückerstattet.
4. Verluste verrechnen
Banken führen sogenannte Verlustverrechnungstöpfe. Wenn Sie mit einer Aktie Verlust machen, wird dieser gegen Gewinne aus anderen Verkäufen gegengerechnet.
- Aktienverluste können nur mit Aktiengewinnen verrechnet werden.
- Sonstige Verluste (z.B. aus ETFs oder Fonds) können mit allen Arten von Kapitalerträgen verrechnet werden.
- Haben Sie Depots bei verschiedenen Banken, können Sie sich eine Verlustbescheinigung ausstellen lassen, um die Verluste bankübergreifend in der Steuererklärung zu verrechnen.
Strategische Tipps für Anleger
| Methode | Ziel | Aufwand |
| Thesaurierende Fonds | Steuern stunden, da Gewinne direkt reinvestiert werden. | Gering |
| Depotübertrag | Verluste zu einer anderen Bank “mitnehmen”. | Mittel |
| Kinder-Depot | Eigenen Grundfreibetrag des Kindes nutzen (Vorsicht bei BAföG/Krankenkasse). | Mittel |
Hinweis: Dieser Überblick dient der allgemeinen Information und stellt keine Steuerberatung dar. Im Zweifel sollten Sie einen Steuerberater konsultieren.

