HomeUncategorizedDie 5 wichtigsten KfW-Förderungen für Modernisierung und Sanierung (2025)

Die 5 wichtigsten KfW-Förderungen für Modernisierung und Sanierung (2025)

1. KfW 261: Wohngebäude – Kredit (Komplettsanierung)

Dies ist das „Flaggschiff“ für alle, die ihr Haus energetisch auf ein neues Level heben wollen. Es fördert die Sanierung zum Effizienzhaus.

  • Förderhöhe: Bis zu 150.000 € Kredit pro Wohneinheit.
  • Vorteil: Ein Tilgungszuschuss zwischen 5 % und 45 % (max. 67.500 €).
  • Was wird gefördert? Alle energetischen Maßnahmen wie Dämmung, Fenstertausch und Lüftung, sofern ein Effizienzhaus-Standard erreicht wird.

2. KfW 458: Heizungsförderung (Zuschuss)

Seit 2024/2025 übernimmt die KfW zentral die Förderung für den Heizungstausch.

  • Förderhöhe: Zuschuss von bis zu 70 % der Kosten (maximal 21.000 € bei 30.000 € Investition).
  • Boni: 30 % Grundförderung + 20 % Klimageschwindigkeits-Bonus (bei schnellem Umstieg) + 30 % Einkommens-Bonus (für Haushalte bis 40.000 € zu versteuerndem Einkommen).
  • Was wird gefördert? Wärmepumpen, Solarthermie, Biomasseheizungen oder Fernwärmeanschlüsse.

3. KfW 358/359: Ergänzungskredit (Einzelmaßnahmen)

Dieser Kredit ist die perfekte Ergänzung, wenn Sie bereits einen Zuschuss (z. B. vom BAFA für die Dämmung oder von der KfW für die Heizung) erhalten haben, aber den Restbetrag günstig finanzieren wollen.

  • Förderhöhe: Bis zu 120.000 € Kredit pro Wohneinheit.
  • Vorteil: Haushalte mit einem Einkommen unter 90.000 € erhalten eine zusätzliche Zinsvergünstigung.
  • Was wird gefördert? Energetische Einzelmaßnahmen wie neue Fenster oder Heizungsoptimierung.

4. KfW 159: Altersgerecht Umbauen

Hier geht es nicht um Energie, sondern um Komfort und Barrierefreiheit. Ideal für alle, die für die Zukunft vorsorgen wollen.

  • Förderhöhe: Bis zu 50.000 € Kredit pro Wohneinheit.
  • Vorteil: Sehr niedrige Zinssätze unabhängig vom Alter des Antragstellers.
  • Was wird gefördert? Schwellenabbau, Badumbau (bodengleiche Dusche), Einbruchschutz oder Smart-Home-Systeme.

5. KfW 270: Erneuerbare Energien – Standard

Dieses Programm ist der Klassiker für die Strom- und Wärmeerzeugung auf dem eigenen Dach.

  • Förderhöhe: Bis zu 100 % der Investitionskosten.
  • Vorteil: Lange Laufzeiten von bis zu 30 Jahren und oft günstigere Zinsen als bei Hausbank-Krediten.
  • Was wird gefördert? Photovoltaik-Anlagen (PV), Batteriespeicher und Anlagen zur Wärmeerzeugung aus Erneuerbaren Energien.

Zusammenfassung der Top-Förderungen 2025

ProgrammFokusMax. Kredit / Zuschuss
KfW 261Effizienzhaus-Sanierung150.000 € Kredit + bis zu 45% Zuschuss
KfW 458Neue HeizungBis zu 70% Zuschuss (max. 21.000 €)
KfW 358/359Finanzierung Einzelmaßnahmen120.000 € Kredit (zinsvergünstigt)
KfW 159Barrierefreiheit & Einbruchschutz50.000 € Kredit
KfW 270Photovoltaik & Solar100% der Kosten als Kredit

Wichtig: Für fast alle energetischen Maßnahmen (außer PV) müssen Sie vor Beginn der Arbeiten einen Energieeffizienz-Experten einbinden und den Antrag stellen.

1. KfW 261: Wohngebäude – Kredit (Komplettsanierung)

Dieses Programm ist für Immobilieneigentümer gedacht, die eine umfassende energetische Sanierung planen. Ziel ist das Erreichen eines „Effizienzhaus-Standards“.

  • Förderhöhe: Maximal 150.000 € Kredit pro Wohneinheit.
  • Der Clou: Sie erhalten einen Tilgungszuschuss von 5 % bis 45 %. Wer ein besonders schlechtes Haus (“Worst Performing Building”) saniert, erhält zusätzliche Boni.
  • Zusatzvorteil: Die Baubegleitung durch Experten wird hier oft mitgefördert, was die Planungskosten massiv senkt.

2. KfW 458: Heizungsförderung (Direktzuschuss)

Dies ist die zentrale Anlaufstelle für den Umstieg auf erneuerbare Energien beim Heizen. Seit 2024/2025 ist der Prozess vereinfacht und hoch dotiert.

  • Förderhöhe: Ein Zuschuss von bis zu 70 % der förderfähigen Kosten (gedeckelt auf 30.000 € Investition).
  • Struktur der Förderung: Es gibt eine Grundförderung (30 %), einen Klima-Geschwindigkeitsbonus (20 %) für den schnellen Tausch alter Öl/Gas-Heizungen und einen Einkommensbonus (30 %) für Selbstnutzer mit geringerem Einkommen.
  • Wichtig: Der Antrag wird direkt über das KfW-Zuschussportal gestellt, noch bevor der Handwerker die Rechnung schreibt.

3. KfW 358/359: Ergänzungskredit (Einzelmaßnahmen)

Dieser Kredit wurde geschaffen, um die finanzielle Lücke zwischen den Zuschüssen und den tatsächlichen Baukosten zu schließen.

  • Zielgruppe: Alle, die bereits eine Zusage für BAFA-Zuschüsse (z.B. für Dämmung) oder KfW-Heizungszuschüsse haben.
  • Vorteil: Ein extrem zinsgünstiges Darlehen von bis zu 120.000 €. Haushalte mit einem zu versteuernden Jahreseinkommen von unter 90.000 € profitieren von einer zusätzlichen Zinsverbilligung.
  • Flexibilität: Der Kredit kann mit fast allen anderen Förderungen kombiniert werden, um eine 100%ige Finanzierung sicherzustellen.

4. KfW 159: Altersgerecht Umbauen

In einer alternden Gesellschaft ist die Barrierefreiheit eine der klügsten Investitionen in den Werterhalt einer Immobilie.

  • Leistung: Ein zinsgünstiger Kredit bis zu 50.000 € pro Wohneinheit.
  • Anwendungsbereiche: Umbau von Bädern, Entfernung von Türschwellen, Einbau von Treppenliften oder die Installation von Assistenzsystemen (AAL).
  • Sicherheits-Plus: Auch Maßnahmen zum Einbruchschutz (z.B. sicherere Türen und Fenster) können über dieses Programm günstig finanziert werden.

5. KfW 270: Erneuerbare Energien – Standard

Dieses Programm ist das Rückgrat der privaten Energiewende und richtet sich an alle, die ihren eigenen Strom produzieren wollen.

  • Umfang: Gefördert werden bis zu 100 % der Investitionskosten für Photovoltaik-Anlagen (PV), Windkraft oder Biomasseanlagen.
  • Besonderheit: Auch die Erweiterung bestehender Anlagen oder der Kauf von Batteriespeichern ist förderfähig.
  • Einnahmequelle: Da die Einspeisevergütung oft zur Tilgung genutzt werden kann, trägt sich diese Modernisierung häufig von selbst.

Strategische Übersicht: Vergleich & Kombination

Programm-Nr.Fokus der ModernisierungMaximale FördersummeKombination möglich?
261Ganzheitliche Sanierung150.000 € KreditNein (ersetzt Einzelmaßnahmen)
458Heizung (Wärmepumpe etc.)21.000 € ZuschussJa, mit 358/359
358/359Finanzielle Absicherung120.000 € KreditJa, als Finanzierungsergänzung
159Komfort & Barrierefreiheit50.000 € KreditJa, fast immer kombinierbar
270PV-Anlage & Speicher100% der KostenJa, unabhängig von anderen

Erst der Berater, dann der Hammer: Für energetische Maßnahmen (261, 358) ist ein zertifizierter Energieeffizienz-Experte (EEE) zwingend vorgeschrieben. Ohne dessen Bestätigung gibt es kein Geld.

Antrag vor Auftragsvergabe: In der Regel muss der Förderantrag gestellt und genehmigt sein, bevor Sie den Liefer- oder Leistungsvertrag mit dem Handwerker unterschreiben.

Kombinationsverbot beachten: Man kann nicht für die exakt gleiche Maßnahme (z.B. neue Fenster) gleichzeitig den KfW-Kredit 261 und einen BAFA-Zuschuss erhalten. Man muss sich für einen Weg entscheiden.

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