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„Pflegekosten-Check: Wer zahlt für die Eltern? Das Ende der Unterhaltspflicht für Millionen Kinder“

Stufenplan der Kostenträger von Eigenvermögen der Eltern über den Ehepartner bis hin zum Sozialamt.

Pflegefall in der Familie – wer trägt die Kosten? 🏥 Viele sorgen sich um ihr Erspartes, doch seit dem Angehörigen-Entlastungsgesetz sind Kinder besser geschützt als gedacht. Erst ab einem Jahresbruttoeinkommen von 100.000 € werdet ihr zur Kasse gebeten.

1. Die Pflegekasse (Der Sockelbetrag)

Die gesetzliche Pflegeversicherung übernimmt nur einen Teil der Kosten (Teilkaskoprinzip). Wie viel sie zahlt, hängt vom Pflegegrad ab.

2. Die Eltern selbst (Einkommen & Vermögen)

Bevor der Staat oder die Kinder gefragt sind, müssen die Eltern ihr eigenes Vermögen einsetzen:

3. Der Ehepartner

Wenn das Geld des Pflegebedürftigen nicht reicht, ist zuerst der Ehepartner unterhaltspflichtig. Er muss jedoch nicht sein gesamtes Vermögen hergeben; ihm bleibt ein angemessener Selbstbehalt für den eigenen Lebensunterhalt.

4. Die Kinder (Elternunterhalt)

Erst wenn alle obigen Quellen ausgeschöpft sind, prüft das Sozialamt, ob die Kinder zahlen müssen. Hier greifen zwei wichtige Hürden:

Die 100.000-Euro-Grenze

Sie müssen nur dann Elternunterhalt zahlen, wenn Ihr Bruttojahreseinkommen über 100.000 € liegt.

Der hohe Selbstbehalt

Selbst wenn Sie über 100.000 € verdienen, steht Ihnen ein hoher Selbstbehalt zu. Laut aktueller Rechtsprechung (BGH 2024) liegt dieser bei mindestens 2.650 € netto pro Monat (bei Alleinstehenden), oft sogar deutlich höher, um den eigenen Lebensstandard zu sichern.


Zusammenfassung: Wer zahlt wann?

Wer?Voraussetzung
PflegekasseImmer, je nach Pflegegrad.
Die ElternMit Rente & Ersparnissen (über 10.000 €).
EhepartnerWenn leistungsfähig.
SozialamtSpringt ein, wenn Vermögen der Eltern & Partner nicht reicht.
KinderNur bei Bruttoeinkommen über 100.000 €/Jahr.

Die Pflegeversicherung ist keine Vollkasko: Sie deckt nur einen Teil der Kosten ab.

Das eigene Vermögen geht vor: Eltern müssen Ersparnisse bis auf 10.000 € aufbrauchen.

Rente und Mieteinnahmen: Alle monatlichen Bezüge fließen direkt in die Heimkosten.

Schutz für Ehepartner: Der Partner darf einen fairen Teil des Geldes für sich behalten.

Die 100.000-Euro-Grenze: Kinder zahlen erst, wenn ihr Bruttoeinkommen diesen Wert übersteigt.

Schwiegerkinder sind sicher: Ihr Einkommen wird bei der Berechnung komplett ignoriert.

Kein Zugriff auf das Haus: Eine selbstbewohnte Immobilie der Kinder bleibt unangetastet.

Enkelkinder haften nie: Die Unterhaltspflicht überspringt die nächste Generation nicht.

Das Sozialamt streckt vor: Reicht das Geld nicht, übernimmt der Staat vorerst die Lücke.

Schenkungen zurückfordern: Das Amt kann Geschenke der letzten 10 Jahre zurückholen.

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