1. Die Basis: Abgeltungsteuer
Die meisten Daytrading-Gewinne (Aktien, Optionen, CFDs, Zertifikate) fallen unter die Abgeltungsteuer.
- Steuersatz: Pauschal 25 %.
- Zusatzabgaben: + 5,5 % Solidaritätszuschlag (effektiv 1,375 % auf den Gewinn) und ggf. Kirchensteuer (8–9 % auf die Steuer).
- Gesamtbelastung: Liegt in der Regel zwischen 26,38 % und 27,99 %.
- Freibetrag: Der Sparer-Pauschbetrag beträgt 1.000 € pro Person (2.000 € für Ehepaare).
2. Wichtige Neuerung: Verlustverrechnung 2025
Früher gab es eine Deckelung, nach der Verluste aus Termingeschäften (wie CFDs oder Optionen) nur bis zu 20.000 € pro Jahr mit Gewinnen verrechnet werden durften.
- Status Quo: Diese Grenze wurde durch das Jahressteuergesetz 2024/2025 rückwirkend (bis 2021) aufgehoben.
- Bedeutung: Sie können nun Verluste aus Daytrading-Instrumenten wieder in voller Höhe mit entsprechenden Gewinnen verrechnen. Das verhindert Szenarien, in denen Trader Steuern zahlen mussten, obwohl sie real unterm Strich Geld verloren hatten.
- Einschränkung: Verluste aus Aktienverkäufen können weiterhin nur mit Gewinnen aus Aktienverkäufen verrechnet werden (nicht mit Dividenden oder CFD-Gewinnen).
3. Besonderheit: Krypto-Trading
Handeln Sie Daytrading-Strategien mit echten Kryptowährungen (keine Derivate), gilt nicht die Abgeltungsteuer:
- Einkommensteuer: Gewinne werden mit Ihrem persönlichen Steuersatz (bis zu 45 %) versteuert.
- Haltefrist: Nach einer Haltedauer von einem Jahr sind Gewinne komplett steuerfrei. Beim Daytrading wird diese Frist jedoch fast nie erreicht.
- Freigrenze: Gewinne bis 600 € pro Jahr sind steuerfrei (Achtung: Freigrenze, kein Freibetrag – ab 601 € ist der gesamte Betrag steuerpflichtig).
4. Inlands- vs. Auslandsbroker
Der Ort Ihres Depots bestimmt Ihren administrativen Aufwand:
| Broker-Sitz | Steuerlicher Ablauf |
| Deutschland | Der Broker führt die Steuer automatisch nach jedem Trade an das Finanzamt ab. Sie müssen sich meist um nichts kümmern. |
| Ausland | Es erfolgt kein automatischer Abzug. Sie erhalten den Bruttogewinn, müssen diesen aber zwingend in der Anlage KAP Ihrer Steuererklärung angeben. |
Vorteil Auslandsbroker: Sie behalten unterjährig mehr Liquidität zum Traden (“Steuerstundungseffekt”).
5. Wann wird es “gewerblich”?
Privates Daytrading – egal wie exzessiv – wird vom Finanzamt fast immer als private Vermögensverwaltung eingestuft. Ein Gewerbe müssen Sie in der Regel nur anmelden, wenn Sie:
- Für Dritte (fremdes Geld) traden.
- Eine bankentypische Organisation mit Angestellten und Büroräumen unterhalten.
- Sich als Dienstleister (z.B. Coaching) am Markt präsentieren.
Was Sie jetzt tun sollten
Prüfen Sie, ob Sie Ihrem Broker bereits einen Freistellungsauftrag (bis 1.000 €) erteilt haben. Wenn Sie bei einem Auslandsbroker traden, empfiehlt es sich, monatlich ca. 30 % der Gewinne auf ein Unterkonto für die spätere Steuerlast beiseite zu legen.
Hier sind drei ergänzende Punkte, die für die steuerliche Optimierung und Sicherheit beim Daytrading im Jahr 2025 entscheidend sind:
- Transaktionskosten als Werbungskosten: Achten Sie darauf, dass Ordergebühren und Spreads direkt den Gewinn mindern. Da seit der Einführung der Abgeltungsteuer keine weiteren Werbungskosten (wie PC oder Fachliteratur) mehr absetzbar sind, ist die korrekte Verrechnung der direkten Trading-Kosten umso wichtiger.
- Quellensteuer-Anrechnung: Wenn Sie ausländische Aktien (z. B. US-Tech-Werte) traden, behalten viele Staaten eine Quellensteuer ein. Diese können Sie in der Regel bis zu einem Satz von 15 % direkt auf die deutsche Abgeltungsteuer anrechnen lassen, um eine Doppelbesteuerung zu vermeiden.
- Dokumentationspflicht bei Auslandsdepots: Wer bei Brokern wie Interactive Brokers oder TradeStation handelt, muss am Jahresende oft komplexe Reports in das deutsche Steuerrecht “übersetzen”. Eine lückenlose Dokumentation (z. B. durch Tools wie Portfolio Performance) ist essenziell, um Rückfragen des Finanzamts bei der Anlage KAP souverän zu beantworten.
